HÄNDLER-WISSEN · Lesezeit ca. 6 Minuten · Stand: September 2026
„Kann ich auch ohne Gewerbe im Großhandel einkaufen?“ Diese Frage gehört zu den häufigsten Suchanfragen rund um den Großhandel. Die kurze Antwort: in den meisten Fällen nicht, und wer regelmäßig weiterverkauft, braucht das Gewerbe ohnehin. Die gute Nachricht: Die Anmeldung ist deutlich einfacher und günstiger, als viele denken.
KURZ GESAGT
- Großhändler liefern zu B2B-Konditionen nur an Unternehmen und verlangen deshalb einen Nachweis.
- Wer Waren regelmäßig mit Gewinnabsicht weiterverkauft, betreibt ein Gewerbe, auch nebenberuflich oder online.
- Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde meist zwischen etwa 15 und 65 Euro und ist vielerorts online möglich.
Warum Großhändler einen Gewerbenachweis verlangen
Das hat weniger mit Misstrauen zu tun als mit Recht und Kalkulation. Im Geschäft zwischen Unternehmen gelten andere Regeln als gegenüber Verbrauchern: Es gibt zum Beispiel kein gesetzliches Widerrufsrecht, Preise werden netto ausgewiesen, und viele Hersteller erlauben die Belieferung zu Händlerkonditionen nur an gewerbliche Wiederverkäufer. Ein Großhändler, der an Privatpersonen verkauft, müsste all das anders handhaben.
Ab wann brauchen Sie ein Gewerbe?
Maßgeblich ist, ob eine Tätigkeit selbstständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnabsicht betrieben wird. Wer einmalig private Gegenstände verkauft, braucht kein Gewerbe. Wer dagegen Ware einkauft, um sie weiterzuverkaufen, erfüllt diese Kriterien praktisch immer, unabhängig davon, ob im Ladengeschäft, auf Märkten oder über Plattformen wie eBay und Amazon.
690.000
Gründungen in Deutschland im Jahr 2025
70 %
davon im Nebenerwerb, ein neuer Höchstwert
44 %
der Gründungen setzen auf digitale Geschäftsmodelle
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2026
Die Zahlen zeigen: Ein Nebengewerbe neben dem Job ist heute der häufigste Weg in die Selbstständigkeit. Es ist ein vollwertiges Gewerbe und genügt auch für den Einkauf als Geschäftskunde.
Die Gewerbeanmeldung in der Praxis
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eine Beschreibung der Tätigkeit, z. B. „Einzelhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetik, auch im Onlinehandel“
- die Betriebsadresse, das kann auch die Wohnadresse sein
- bei Staatsangehörigen außerhalb der EU einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt
TIPP ZUR TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG
Was danach passiert
- Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft.
- Das Finanzamt fordert Sie auf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER auszufüllen. Hier entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung.
- Die IHK-Mitgliedschaft ist Pflicht. Für kleine Gewerbe mit geringem Gewinn fällt oft kein oder nur ein sehr geringer Beitrag an.
Sonderfall Lebensmittel
Wer Lebensmittel verkauft, und dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel und Honig, muss sich zusätzlich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelunternehmer registrieren. Mehr dazu im Beitrag Nahrungsergänzungsmittel verkaufen.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
| Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) | Regelbesteuerung | |
|---|---|---|
| Umsatzgrenzen | Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € | keine |
| Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen | nein | ja |
| Vorsteuerabzug beim Wareneinkauf | nein | ja |
| Typischer Einsatz | Start mit kleinem Umsatz, Nebengewerbe | steigende Umsätze, viele Einkäufe |
Stand der Grenzwerte: 2025/2026. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberatung beraten.
Ein Aspekt, der im Handel oft den Ausschlag gibt: Als Kleinunternehmer können Sie die Umsatzsteuer, die Sie beim Einkauf zahlen, nicht zurückholen. Bei hohem Wareneinsatz kann die Regelbesteuerung deshalb trotz des Mehraufwands günstiger sein.
Gewerbe angemeldet? Dann kann es losgehen.
Bei VLANEO registrieren Sie sich in etwa einer Minute. Nach der Freischaltung bestellen Sie ohne Mindestbestellwert zu B2B-Preisen, mit Lieferung in zwei bis vier Werktagen.
Kostenlos registrierenQUELLEN
- KfW-Gründungsmonitor 2026, zitiert nach Existenzgründungsportal
- § 19 Umsatzsteuergesetz in der Fassung ab 1. Januar 2025
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.